Kündigungsfristen
Dienstjahre | Fristen |
1 – 2 | 6 Wochen |
3 – 5 | 2 Monate |
6 – 15 | 3 Monate |
16 – 25 | 4 Monate |
ab 25 | 5 Monate |
Kündigung durch den Dienstnehmer
Die Kündigungsfrist des Arbeitsverhätlnisses ist im Dienstvertrag festgelegt.
Bei einer einvernehmlichen Dienstauflösung einigen sich Dienstnehmer*innen darauf, das Dienstverhältnis zu einem bestimmten – vereinbarten - Zeitpunkt zu beenden. Es müssen weder bestimmte Fristen noch Termine eingehalten werden.
Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
Dafür ist das Einverständnis der Geschäftsführung einzuholen.
Achtung:
Bei einer Kündigung oder Dienstauflösung, ist es unbedingt ratsam Kontakt mit Deinem Betriebsrat aufzunehmen.
Abfertigungen:
Anspruch auf Abfertigung alt
gilt für alle Mitarbeiter*innen deren Dienstverhältnis VOR dem 01.01.2003 begonnen hat:
nach Jahren | Gehalt |
20 | neunfache |
25 | zwölffache |
Anspruch auf Abfertigung neu
gilt für alle Mitarbeiter*innen deren Dienstverhältnis NACH den 31.12.2002 begonnen hat. Der Abfertigungsanspruch geht bei Beendigung des Dienstverhältnisses nicht mehr verloren, sondern wird mitgenommen.
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